Entschädigung beruflich bedingter Asbesterkrankungen
Sind Sie beruflich mit Asbest in Kontakt gekommen? Wenn ja, wie?
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Leiden Sie an einer Asbestose?
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Besteht ein Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, ein Krebs des Rippenfells, des Bauchfells, des Herzbeutels? Wenn ja, welcher?
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Hat die Berufsgenossenschaft eine Verletzenrente bewilligt?
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Beträgt die MdE 50 % (Gedanke der „Lebensversicherung“)?
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Hat man Ihnen eine Kur gewährt?
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Beziehen Sie ein Pflegegeld?
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Wurden Ihnen Übergangsleistungen für 5 Jahre ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bewilligt? (Kontakt mit Altlasten mußte vermieden werden)
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Wer ist der behandelnde Arzt?
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Hinweis:
Derzeit läuft bereits eine Asbestmassenklage dergestalt, dass viele von denjenigen beruflich durch Asbest Erkrankten, denen eine Entschädigung verweigert wird, hiergegen vor Gericht Klage erhoben haben.
Aufruf:
Jährlich gehen ca. 1500 Asbestosekranke leer aus.
Der Fehler ist, dass die abstrakte Schadensberechnung nicht stattfindet, § 56 II SGB VII, dass nämlich nicht geprüft wird, in welchem Umfang durch die festgestellte Lungenasbestose oder Pleuraasbestose Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entfallen sind.
Nehmen Sie dies nicht hin.
Gehen Sie mindestens auf 30 % MdE zu, weil etwa 10 Millionen Arbeitsplätze in den alten Bundesländern nach Gewerkschaftsschätzung atemwegsbelastend sind und daher für Sie verschlossen.