Sollten Sie Betroffener sein
Asbestmassenklage
Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Lungenkrankheiten wie Pleuraplaque, Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom verursachen.
Einspruch erheben
Ist der Antragsteller (Betroffene) mit den Entscheidungen seines Versicherungsträgers nicht einverstanden, kann er innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Berufkrankheit einlegen. Der Einspruch ist nach Zugang des ablehnenden Bescheids (Bekanntgabe des Widerspruchbescheides) einzulegen.
Ist dieser nicht erfolgreich, bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Wird ein Widerspruch abgelehnt, so hat der Antragsteller die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Der Betroffene sollte sich bei einer Klage in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist eine komplizierte und langjährige Angelegenheit.
Battenstein & Battenstein, Rechtsanwälte