Rechtshilfe – Suchen Sie einen Anwalt ?
Das Verfahren zur Anerkennung der Berufskrankheit Asbestose ist langjährig und kompliziert. Zudem ist das Verfahren für die Betroffenen außergewöhnlich belastend und langwierig.
Ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt für asbestbedingte Erkrankungen kann Sie in dieser Angelegenheit umfassend beraten.
Bei der Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft klärt der Anwalt Fragen auf Leistungen aus Berufskrankheiten, wie z.B. Rentenansprüche, Verletztengeldansprüche und Rehabilitationsansprüche. Notfalls muss mit Hilfe des Rechtsanwaltes vor dem Sozialgericht geklagt werden.
Der anwaltliche Rat und rechtliche Unterstützung ermöglicht Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen.
Sollten Sie unsere Kanzlei Battenstein & Battenstein mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb der Fristen umgehend per Anfrageformular oder per Email.
In den Bereich Asbestose sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.